Hier ist ein interessanter Artikel den ich heute auf dem Internet gefunden haben, und der die Frage der Reproduktionsmedizin anspricht .
Reproduktionsmedizin: Was will die Gesellschaft?
27.02.2011 | 18:01 | CHRISTIANE DRUML (Die Presse)
Gastkommentar. Wie weit können, wie weit dürfen wir gehen, um unseren Kinderwunsch zu erfüllen? Die nationale Gesetzgebung allein kann diese Frage nicht lösen.
Die Entwicklung der Methode der künstlichen Befruchtung hat zu einer Revolution in der Gesellschaft geführt: Wir sind in ein Zeitalter eingetreten, in dem Liebe und Sexualität nichts mit Fortpflanzung zu tun haben müssen.
Heute ist es medizinisch möglich, dass Frauen ihre Eizellen entnehmen und einlagern lassen, um ihre Karriere zu verfolgen, und sich später diese Eizellen wieder einpflanzen lassen, um schwanger zu werden, selbst im Alter von 50Jahren oder mehr.
In einigen Ländern können Frauen, wenn sie selbst nicht die Mühen einer Schwangerschaft auf sich nehmen wollen oder aus medizinischen Gründen nicht dazu fähig sind, eine Frau beauftragen, die sich die befruchteten Eizellen implantieren lässt und die Schwangerschaft als sogenannte „Leihmutter“ austrägt.
Wenn Frauen nicht fähig sind, Kinder zu bekommen, weil sie keine Eizellen produzieren, können sie in manchen Ländern auch eine Eizellspende in Anspruch nehmen – gespendet von jungen Frauen, die hormonell stimuliert wurden.
Ebenso können Frauen in manchen Ländern, wenn der Lebenspartner steril ist, eine Samenspende in Anspruch nehmen. Dies betrifft auch Frauen, die in einer lesbischen Beziehung leben und ein eigenes Kind bekommen möchten.
„Mater semper certa est“
Der alte Lehrsatz „Mater semper certa est“ wird durch den wissenschaftlichen Fortschritt und die Möglichkeiten der Eizellspende sowie der Leihmutterschaft überholt.
Jedes sechste Paar in Mitteleuropa hat Schwierigkeiten, seinen Kinderwunsch, den Wunsch nach dem „eigenen Kind“, zu erfüllen. Dies wird oft als großer Schicksalsschlag empfunden. Wie weit aber können oder dürfen wir gehen, um unseren Kinderwunsch zu erfüllen?
Für diese Fragestellungen ist die nationale Gesetzgebung allein keine Lösung. Zu einfach ist es – zumindest für die, die es sich leisten können –, die Grenzen zu überqueren, um dort erlaubte medizinische Prozeduren durchführen zu lassen.
Bratislava und Brünn sind nur wenige Kilometer von Österreichs Grenzen entfernt, Barcelona oder Skandinavien in wenigen Flugstunden preisgünstig zu erreichen. Einmal zurückgekehrt, fragt niemand, auf welchem Weg das Kind empfangen wurde; fehlende Register und Statistiken begünstigen ein derartiges Vorgehen.
Diskurs fehlt in Österreich
Es ist natürlich wichtig, dass interdisziplinär zusammengesetzte Expertenkommissionen die ethischen Zusammenhänge diskutieren. Noch wichtiger aber ist die Einbindung der Gesellschaft in einen derartigen Diskurs, und der fehlt bis jetzt in Österreich: Es sind die Menschen, die Stellung beziehen müssen.
Wir müssen alles dafür tun, dass Frauen in jüngeren Jahren Kinder bekommen und auch entsprechende Maßnahmen auf dem politischen Sektor treffen. Wir müssen auch die Schwierigkeiten für Paare, die ein Kind adoptieren wollen, vermindern – allein schon im Interesse der betroffenen Kinder.
Es kann doch nicht sein, dass es für ein Paar leichter ist, seinen Kinderwunsch mittels künstlicher Reproduktion zu erfüllen, als ein Kind zu adoptieren! Vor allem aber müssen wir den Diskurs führen, ob wir nach wie vor ein traditionelles Familienbild anstreben oder für neue Formen des Zusammenlebens offen sind. Nicht zuletzt sind die neuen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin auch eine Frage der Autonomie der Frauen.
Frauen können heute selbst entscheiden, ein Kind zu bekommen, wenn sie dies auf natürlichem Weg empfangen, nicht aber, wenn sie die Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen müssen. In einem solchen Fall treten neue Machtspiele auf den Plan. Wie steht es denn da mit der Gleichheit der Geschlechter?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 1.April 2010 entschieden, dass das absolute Verbot der Eizellspende, aber auch das Verbot der künstlichen Befruchtung mit von dritter Seite gespendetem Samen, der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht. Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt hat schon anlässlich dieses Urteils eine grundlegende Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes gefordert.
Nicht nur punktuelle Korrekturen
Diese Reform sollte sich allerdings nicht auf eine punktuelle Korrektur der vom EGMR beanstandeten Regelungen beschränken. Der Gesetzgeber sollte die Entscheidung des EGMR vielmehr zum Anlass nehmen, auch andere Wertungswidersprüche im Fortpflanzungsmedizingesetz zu beseitigen.
Die Bioethikkommission wurde vom Bundeskanzler im Herbst vergangenen Jahres mit dem Mandat betraut, relevante Aspekte des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu diskutieren. Eine Subkommission des Obersten Sanitätsrates, der im Gesundheitsministerium angesiedelt ist, hat in der Zwischenzeit die medizinischen Notwendigkeiten und Bedürfnisse dazu evaluiert. Dieses Ergebnis wird in die Beratungen der Bioethikkommission einfließen.
Was jedoch unabdingbar ist, ist die aufgeklärte Einbindung der Gesellschaft in diese eminent wichtigen Fragestellungen, die für unsere Zukunft richtungsweisend sind.
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Dr. Christiane Druml (*4.Mai 1955 in Wien) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Seit 1992 ist sie Geschäftsführerin der Ethikkommission der Medizinischen Universität Wien und seit 2007 Vorsitzende der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt. [PRIVAT]
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